Darf mein Arzt das Rezept für meine Einlagen einbehalten?
Grundsätzlich kann man diese Frage mit einem klaren NEIN beantworten.
Man hat genau wie bei der freien Arztwahl auch das Recht auf die freie Auswahl seines Orthopädieschuhtechnikers / Orthopädieschuhmachers.
Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.OKMehr Informationen unter "Datenschutz"