Für bestimmte Berufsgruppen ist das Tragen von Sicherheitsschuhen vorgeschrieben. Die Art und Beschaffenheit der Sicherheitsschuhe wird in den Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (in der BGR 191) beschrieben und die Herstellung erfolgt u. a. nach DIN EN ISO 20345-20347. Diese Sicherheitsschuhe müssen weiterhin einer Baumusterprüfung unterzogen werden und erhalten nach erfolgreichem Test vom Hersteller das CE- Zeichen. Es dürfen vom Arbeitgeber nur Schuhe mit ausgewiesenem CE- Zeichen als PSA (persönliche Schutzausrüstung) ausgeben werden. Es ist nicht zulässig private Einlagen in Sicherheitsschuhen zu tragen, da den Schuhen bestimmte Eigenschaften wie z. Bsp. Antistatik genommen werden und sie dadurch ihren geprüften Status verlieren.

Wir bieten Ihnen durch die Fertigung und den Einsatz baumustergeprüfter orthopädischer Einlagen Arbeits- und auch Rechtssicherheit. Erfragen Sie in ihrer Firma, welche Anbieter von Sicherheitsschuhen gelistet sind und wir ermitteln für Sie, ob ein Einsatz maßgefertigter Einlagen möglich ist. Gern liefern wir Ihnen auch komplette Systeme aus Sicherheitsschuhen und speziellen Einlagen. Weiterhin besteht die Möglichkeit einer Anfertigung von orthopädischen Sicherheitsschuhen individuell für Ihren Fuß in unserem Haus.

Vertrauen Sie sich unserem qualifizierten und zertifizierten Fachpersonal und der über 40-jährigen Erfahrung im Bereich Orthopädie-Schuhtechnik bei OSZL an. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung. Schauen Sie auch gern unter www.oszl.de.