Kostenübernahme sensomotorische Schuheinlage durch Salus BKK
Sensomotorische Schuheinlagen bzw. propriozeptive Einlagen
Mit diesen speziellen orthopädischen Schuheinlagen sollen Fußfehlstellungen durch die aktive Stimulierung von Nerven korrigiert werden. Im Unterschied zu den Standard- oder Sondereinlagen wirken die sensomotorischen bzw. propriozeptiven Einlagen auf die Muskulatur und nicht auf das Skelett. Diese Variante von Schuheinlagen ist (bis jetzt) nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten und können ausschließlich im Rahmen der Satzungsleistungen bezuschusst werden.
Was übernimmt die Salus BKK?
Wir bezuschussen einmal jährlich die sensomotorischen bzw. propriozeptiven Einlagen mit einem Betrag in Höhe von maximal 78 Euro. Weitere Kosten, die in diesem Zusammenhang anfallen (zum Beispiel zusätzliche ärztliche Kosten, Fußdruckvermessungen ), werden nicht getragen.
Welche Voraussetzungen sind für die Kostenübernahme notwendig?
Die sensomotorischen bzw. propriozeptiven Einlagen können übernommen werden, sofern sie medizinisch notwendig sind und zum Beispiel folgenden Diagnosen vorliegen:
- Knick-Senk-Spreizfuß, kontrakt
- Ballen-Hohlfuß
- rheumatischer Spreizfuß
- angio-neuropathische Fußveränderungen in Kombination mit anderen Fußdeformitäten
Des Weiteren müssen die Einlagen bei einem zugelassenen Leistungserbringer bestellt werden, welcher die notwendigen Qualifikationen nachgewiesen hat.
Zum Beispiel: https://www.oszl.de/sensomotorische-einlagen/
Wie funktioniert die Erstattung?
Damit wir Ihnen die Kosten erstatten können, muss eine Verordnung des behandelnden Arztes vorliegen. Schicken Sie uns diese mitsamt der Rechnung und Ihrer Bankverbindung einfach zu. Dann überweisen wir Ihnen das Geld zurück.
Quelle: https://www.salus-bkk.de/leistungen/unser-plus-fuer-sie/sensomotorische-einlagen/
Bildquelle: ©SPRINGER AKTIV AG 2019